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Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator minimiert Ihre Risiken als Bauherr.

Wir übernehmen nach §3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Wir koordinieren die erforderlichen Maßnahmen zwischen Planern, Handwerkern und Behörden.

Ebenfalls übernehmen wir das Erstellen der Vorankündigung, des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie die Unterlage für spätere Arbeiten. In regelmäßigen Abständen führen wir Sicherheitsbegehungen durch, protokollieren Sicherheitsmängel und wirken auf deren Beseitigung hin, wodurch Gesundheitsrisiken minimiert und Arbeitsabläufe optimiert werden.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, damit wir Sie von unseren Leistungen überzeugen können!